Da ich zur Zeit häufig per Social Media und Email gefragt werde, wie wir einrichtungsintern die Fachkunde Lasertherapie nach NiSv für Ärzte und Nicht-Ärzte (Laser in Delegation) handhaben, habe ich unseren Weg hier aufgeführt (ich gebe hier meine persönliche Meinung wieder, da es zZ rechtverbindliche Vorgaben nur von der BÄK gibt).
Mit der Änderung der NiSv 2018 dürfen bestimmte Laseranwendungen aufgrund Ihrer potentiell schweren Nebenwirkungen nach dem 31.12.2022 (Termin wurde September 2021 auf 12/22 verschoben) nur noch „von approbierten Ärzten mit entsprechender Fachkunde nach NiSV durchgeführt werden“ (Quelle BVDD siehe unten).
Das bedeutet, dass alle Hautfachärzte und Nicht-Hautfachärzte, die einen Laser ab dem 1.1.23 anwenden wollen, wahrscheinlich eine spezielle Weiterbildung und/oder ggf. Zertifikat benötigen (Zuständig für die Anerkennung ist z.B. für die Region Hannover der Fachbereich Umweltmedizin der Region Hannover).
Ebenfalls brauchen wahrscheinlich Mitarbeiter in Arztpraxen, die einen Laser in Delegation durchführen spezielle Weiterbildungen und ggf. auch ein Zertifikat. Für uns als große Lasereinrichtung bedeutet dies einen erheblichen Aufwand, da wir circa 30 Mitarbeiter bis zum 31.12.2022 schulen müssen. Zur Zeit ist nicht abschließend geregelt, wen wir wie schulen müssen, da nicht geregelt ist wie diese spezielle Fachkunde aussieht.
Federführend durch die DDL wurde ein Konzept erarbeitet, dass über eine Landesärztekammer der Bundesärztekammer zur Genehmigung vorgelegt wurde.
Für Fachärzte für Dermatologie sieht dieses Konzept vor, dass ein abgeschlossenes DALM Studium oder das Fortbildungszertifikat analog dem Zertifikat "Laser in der Dermatologie der DDA" als ausreichende Qualifikation angesehen werden soll. („Mit einem Zertifikat analog zu dem „Laser in der Dermatologie“ der DDA oder dem postgraduierten Ausbildungsgang DALM wird die Ausbildung durch den zusätzlichen Nachweis der Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten (LSB) und von 50 der 250 in fünf Jahren zu erbringenden CME Punkte im Bereich Laser sowie einer Selbstauskunft von 500 Laserbehandlungen an der Haut in 5 Jahren abgeschlossen“) link
Das DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie“ kann erworben werden durch
Ich persönlich halte dies erarbeitet Konzept für sinnvoll und gut umsetzbar und wir schulen unsere ärztlichen Mitarbeiter nach diesem Konzept. In begrenztem Umfang werden wir im Jahr 2022 die Fortbildungen auch für externe Ärzte anbieten und planen einen Teil der Fortbildungen als blended learning Variante anzubieten. Der von uns durchgeführte Kurs „Kurs zum Nachweis der speziellen Fachkunde nach NiSV: Theoretisch-praktisches Seminar im Rahmen der zertifizierten Weiterbildung nach den Empfehlungen der DDA“ sowie „Laserschutzkurs nach TROS 2018“ ist von der DDA anerkannt zum Erwerb des DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie“ und die Kurse sind von der Ärztekammer Niedersachsen CME zertifiziert (abschließende Prüfung zur Zertifikatsanerkennung liegt aber bei der DDA!; die Anerkennung der Fachkunde ist zZ noch gar nicht geregelt und liegt z.B. für die Region Hannover beim Fachbereich Umweltmedizin der Region Hannover). Im Verlauf des Jahres werden wir im Hautarzt- und Laserzentrum Hannover weitere online und Präsenzfortbildungen anbieten, um CME Punkte für das DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie" zu sammeln.
Ab 1.1.23 sind geeignete Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Meines Erachtens ist das DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie“ dazu geeignet und zur Zeit als Konsens der Fachgesellschaften die einzige Vorgabe an der man sich orientieren kann.
Ich finde das Konzept der ständigen Fortbildungen gut und halte das DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie“ für sinnvoll und umsetzbar. Außerdem zertifiziert hier eine externe Stelle, dass meine Fortbildungen ausreichend und geeignet waren. Die Kosten von 150€ für die Zertifikatsbearbeitung finde ich sehr angemessen. Das alleinige DALM Studium ohne entsprechende fortlaufende Fortbildungen in Lasermedizin könnte nicht ausreichende sein für den Fachkundenachweis.
Dann schule ich meine Mitarbeiter nach dem neu beschlossenen Konzept. Ich habe allen Behörden mitgeteilt, dass wir zunächst nach diesem Konzept schulen, da uns zZ nichts anderes vorliegt. Sollten andere Voraussetzungen beschlossen werden, werde ich für die Umsetzung Fristverlängerung beantragen. Guten Willen habe ich dann schon mal gezeigt und den Konsens der führenden Fachgesellschaften umgesetzt. Ich gestalte die Fortbildungen so, dass alle einen Mehrwert davon haben und die Fortbildungen sind so aus meiner Sicht keine verlorene Zeit.
Dr. Matthias Wahn hat als Facharzt für Dermatologie das Laserstudium DALM abgeschlossen, das DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie“ erworben, wir haben alle zur Schulung notwendigen Laser in Betrieb und einer unserer Schwerpunkte ist die Lasermedizin. Im Laufe diesen Jahres werden alle bei uns tätigen Ärzte die notwendigen Fortbildungen für DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie“ erwerben und ggf. auch selber schulen.
Der Laserschutzkurse werden von vielen Laserherstellern angeboten, aber auch von der TÜV/Dekra. Wir werden den Laserschutzkurs nach Tros 2018 auch immer wieder anbieten. Der Kurs zur „spezifischen Fachkunde nach DDA Curriculum“ wird auf der DDL Tagung angeboten und auch wir werden den Kurs im weiteren Verlauf immer wieder anbieten, wahrscheinlich auch zeitnah als blended learning. Fortbildungen zum CME Erwerb werden wir auch anbieten. CME Punkte können auch bei der DDL Tagung erworben werden. Die DDA hat einen Veranstaltungskalender.
Zur Zeit meines Erachtens nicht. Wir können als Hautarzt- und Laserzentrum Hannover einen begrenzten Beitrag zu Kursplätzen leisten.
Zur Zeit sind nur Schulungen für Dermatologen für das DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie“ geplant und CME zertifizierte Fortbildungen zu allgemeinen Laserthemen. Je nachdem wie das Curriculum für Laser in der Delegation aussieht, werden wir auch dies anbieten.
Das Curriculum dafür ist zur Zeit nicht bekannt. Wir werden nach Bekanntgabe des Curriculums unser Personal danach schulen und dann auch in begrenztem Umfang externes Personal.
Das ist zur Zeit nicht geplant, da wir keine ausreichenden räumlichen, persönlichen Kapazitäten haben. Vielleicht mal später.
Hilfe zur Selbsthilfe 😉; aus haftungsrechtlichen und ordnungspolitischen Gründen muss wahrscheinlich eine entsprechende Fortbildung nachgewiesen werden.
Diese Variante habe ich auch lange überlegt 😉 (Vogel-Strauß-Taktik).
Ich habe mich dagegen entschieden, weil es eine Fortbildungspflicht gibt und inzwischen in allen Fachzeitschriften veröffentlicht wurde, dass die Fachkunde verpflichtend ist und hierfür wahrscheinlich Schulungen notwendig sind.
Dies ist zu befürchten, kann zZ aber keiner sicher sagen. Irgendein Nachweis wird wahrscheinlich erforderlich sein. Ich denke mit dem DDA Zertifikat „Laser in der Dermatologie" liegt man richtig. Meine persönliche Meinung.
Der obige Text ist keine Rechtsberatung und stellt die persönliche Meinung von Dr. Matthias Wahn dar. Dieser Sachstand kann sich ändern, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Februar 2022 nicht rechtsverbindlich festgelegt war, wie „die Anforderungen zum Erwerb der allgemeinen und speziellen Fachkunde nach der NiSV“ erfolgen soll.
(Quelle: www.bvdd.de/fileadmin/BVDD/BVDDDownload/Anforderungen_Fachkunde_NiSV_fuer_Aerzte_2021_01_15.pdf)